Die Stadtwerke Stade beantworten die wichtigsten Fragen
Wer muss ab 2024 eine neue Heizung einbauen?
Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete und Öl- oder Erdgasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.
Was bedeutet kommunale Wärmeplanung und was hat sie mit dem Heizungsgesetz zu tun?
Das neue Heizungsgesetz ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung von Städten und Gemeinden verknüpft. Diese gibt vor, wie in Zukunft die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird. Dem Gesetz zufolge müssen Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan aufstellen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.
Die meisten Gemeinden im Landkreis Stade müssen demnach nur das vereinfachte Verfahren durchführen.
Solange keine Wärmeplanung besteht, können funktionierende Gas- und Ölheizungen weiter genutzt werden. Die Stadtwerke Stade treiben schon heute den Ausbau von Fernwärmenetzen im Stadtgebiet voran. Damit sollen immer mehr Haushalte mit unvermeidbarer Abwärme aus Industrieanlagen sowie mit Energie aus Biomasse, Solar- und Geothermie versorgt werden und das Angebot an regenerativer Energieversorgung stetig wachsen.
Wie wird der Heizungstausch gefördert?
Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.
Kann ich meine Erdgasheizung auch in Zukunft nutzen?
Ja. Sie können eine funktionierende Erdgasheizung in Ihrem Gebäude ohne Auflagen weiter nutzen. Sollte Ihre Heizung bis 2045 einen Defekt haben, können Sie die Heizung auch reparieren lassen. Wenn Ihre Erdgasheizung komplett ausgetauscht werden muss, müssen Sie sich bei der Neuanschaffung an die Vorgaben Ihrer kommunalen Wärmeplanung halten. Hier kann auch festgelegt werden, dass das Gasnetz von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird und Ihre Erdgasheizung dann gegebenenfalls schon vor 2045 auf Wasserstoff umzurüsten ist.
Unter welchen Umständen darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
Sofern es in Ihrer Stadt noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, dürfen Sie nach dem neuen Heizungsgesetz auch ab 2024 noch eine neue Erdgasheizung einbauen. Sollte in Ihrer Kommune auf Erneuerbare Energien wie Biomethan oder Wasserstoff umgerüstet werden, können die neuen Heizgeräte in der Regel umgerüstet werden.